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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Boardinghouseaufnahmevertrag für die Weender Landstraße 49 GmbH

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung (nachfolgend als Apartments bezeichnet) sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Weender Landstraße 49 GmbH (nachfolgend „Boardinghouse“ genannt). Der Begriff „Boardinghouse Aufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Boardinghouse-, Boardinghouseapartmentvertrag.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Boardinghouses in Textform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von§§13,14BGB.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Boardinghouse zustande. Macht das Boardinghouse dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Die Apartment Buchung soll in Textform bestätigt werden.

Vertragspartner sind das Boardinghouse und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Boardinghouse gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Boardinghouse Aufnahmevertrag, sofern dem Boardinghouse eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Boardinghouse verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1BGB.

Schadensersatzansprüche gegen das Boardinghouse verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungs-Verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Boardinghouses – auch seiner Erfüllungsgehilfen – beruhen.
Bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Das Boardinghouse ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartment Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Boardinghouses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghouses an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.

Das Boardinghouse kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Boardinghouses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Apartments oder für die sonstigen Leistungen des Boardinghouses erhöht.

Rechnungen des Boardinghouses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Boardinghouse ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Boardinghouse im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Boardinghouse bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

Das Boardinghouse ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Boardinghouse berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Der Kunde hat die Möglichkeit die vom Boardinghouse gestellten Rechnungen mittels Überweisung, Paypal, Kreditkarte oder vor Ort in bar zu begleichen. Sollte das vom Kunden verwendete Zahlungsmittel auf einen anderen Namen als den Namen des Kunden ausgestellt sein, wird das Boardinghouse das Zahlungsmittel nur nach Vorlage einer entsprechenden Vollmacht belasten.

Die erste Rechnung wird mit dem Tag der Anreise fällig. Das Boardinghouse kann die Ausgabe der Apartment Schlüssel davon abhängig machen ob die Rechnung zum Zeitpunkt der Anreise beglichen wurde.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Aufenthalten über 6 Monaten die Rundfunkgebühren selber tragen müssen. Dies gilt auch bei der Registrierung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt in den „campus apartments“ Göttingen. Diese Regelung ist aufgrund des Rahmenvertrages der GEZ, die „campus apartments“ Göttingen dürfen keine Rundfunkgebühren für Gäste mit festem Wohnsitz und/oder Gäste deren Aufenthalt länger als 6 Monate beträgt zahlen. Weitere Informationen finden Sie auf: www.rundfunkgebühren.de

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouses aufrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Boardinghouses(No Show)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Boardinghouse geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Boardinghouse der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

Sofern zwischen dem Boardinghouse und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Boardinghouses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Boardinghouse in Textform oder die Online Buchungsverwaltung ausübt.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Boardinghouse einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Boardinghouse den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Boardinghouse hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann das Boardinghouse den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Sofern das Boardinghouse die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Boardinghouse zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Boardinghouse ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Boardinghouse durch anderweitige Verwendungen der Boardinghouse Leistungen erwirbt.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Apartment oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).

V. Rücktritt des Boardinghouses
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Boardinghouse in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartment vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Boardinghouses innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Kunde diese Frist untätig verstreichen, ist das Boardinghouse zum Rücktritt berechtigt.

Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Boardinghouse gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Boardinghouse ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Boardinghouse berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden;
  • das Boardinghouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Boardinghouseleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouses zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gebuchte Apartments stehen dem Kunden frühestens ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

Wenn der Kunde mit dem Boardinghouse eine frühere Anreise oder eine spätere Abreise vereinbart, ist Das Boardinghouse berechtigt diese Leistungen mit pauschal jeweils 25,- € zu berechnen.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boardinghouse im Falle einer verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Boardinghouse kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Boardinghouse der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

VII. Haftung des Boardinghouses
Bei verursachten Schäden haftet das Boardinghouse bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen –nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das Boardinghouse und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kundevertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouses auftreten, wird das Boardinghouse bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Boardinghouse unverzüglich mitzuteilen.

Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR.

Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Boardinghouse. Für eine weitergehende Haftung des Boardinghouses gilt die vorstehende Regelung des VII.Ziffer1.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Boardinghouse Garage oder auf einem Boardinghouse Parkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Boardinghousegrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Boardinghouse nur entsprechend VII.Ziffer1.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Boardinghouse übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Boardinghouse) sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend.

VIII. Verunreinigung
Bei übermäßiger Verunreinigung des Apartments ist das Boardinghouse berechtigt ein erhöhtes Reinigungsentgelt zu verlangen. Dies gilt ebenfalls bei Missachtung des Rauchverbots im gesamten Gebäude. Das Boardinghouse ist berechtigt, dem verursachenden Gast 500 EUR pro Schadensfall in Rechnung zu stellen.

VIIII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Göttingen.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Göttingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Boardinghouses, Göttingen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisions- rechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.05.2020